www.die-gralsbewegung.org
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Der Zweck heiligt die Mittel nicht!

 

Anfang der siebziger Jahre wurde ich zu einem Gespräch zwischen Herrn Herbert Vollmann (Apostel), Herrn Rechtsanwalt Dr. Richard Steinbach (Jünger) und Herrn Rechtsanwalt Dr. Kurt Große (Jünger) im Büro von Herrn Herbert Vollmann im Gebäude der Gralsverwaltung Vomperberg hinzugezogen.

 

Herr Vollmann schilderte mir die bei ihm und dem engsten Beraterkreis um Frl. Irmingard Bernhardt bestehenden Sorgen darüber, dass nach einem Ableben von Frl. Irmingard Bernhardt die Gralssiedlung Vomperberg einschließlich des gesamten Eigentums von Frl. Irmingard Bernhardt dann ihrer Adoptivtochter Frau Marga Gorski privat gehören würde und nicht der Gralsbewegung. Um das zu vermeiden habe man einen Erbverzichts-Vertrag mit Frau Marga Gorski ausgearbeitet, demzufolge Frau Gorski auf ihren gesetzlichen Erbanspruch verzichten soll, damit der gesamte Besitz von Frl. Irmingard Bernhardt und die Gralssiedlung Vomperberg in eine >Stiftung Gralsbewegung< überführt werden kann.

 

Herr Vollmann übergab mir diesen Erbverzichts-Vertrag und erklärte dazu, dass Frau Gorski sich bisher geweigert habe, diesem Vertrag zuzustimmen. Herr Vollmann forderte mich auf, meine seit den Jugendjahren bestehende freundschaftliche Beziehung zu Frau Marga Gorski geschickt zu nutzen, um im Dienst für den Gral und die Gralsbewegung diesen Erbverzicht von Frau Gorski zu erreichen.

 

Ich ging davon aus, dass diese an mich gerichtete Bitte in Abstimmung mit Frl. Irmingard Bernhardt erfolgte und sagte meine Hilfe zu. Dann wurde ich mit den folgenden Worten von Herrn Vollmann verabschiedet: „Seien sie klug wie eine Schlange, um Frau Gorski zum Erbverzicht zu bewegen.“

 

Ich habe danach auch umgehend mit Frau Gorski Kontakt aufgenommen und sie von dem Gespräch unterrichtet. Da sie in den Jahren davor allerdings schlechte Erfahrungen gemacht hatte, wenn sie von Herrn Vollmann stammende Vereinbarungen bzw. Verträge unterschrieben hatte, antwortete sie, dass sie grundsätzlich nichts mehr unterschreiben werde, was von Herrn Vollmann kommt.

 

In vielen Gesprächen, die ich dann in dieser Angelegenheit in Abstimmung mit Herrn Vollmann, den Rechtsanwälten und mit Frau Gorski hatte, wurde der Erbverzichts-Vertrag nach mehreren Änderungen und Ergänzungen rechtskräftig auch von Frau Gorski unterzeichnet. Frau Gorski und ich waren der Meinung, damit für die Gründung einer >Stiftung Gralsbewegung< und die zukünftige Entwicklung der Gralsbewegung eine gute Entscheidung getroffen zu haben.

 

In den Jahren danach wurde die mir gegenüber seinerzeit glaubwürdig geäußerte Absicht, den privaten Besitz von Frl. Irmingard Bernhardt in eine Stiftung zu überführen, fallen gelassen. Stattdessen wurde überraschenderweise die Tochter von Frau Marga Gorski, Frau Claudia-Maria Bernhardt, von Frl. Irmingard Bernhardt adoptiert und testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt.

 

Nach dem Ableben von Frl. Irmingard Bernhardt kam es dann zu einem Rechtsstreit zwischen Frau Marga Gorski und ihrer Tochter Claudia-Maria Bernhardt zur Verlassenschaft von Frl. Irmingard Bernhardt. Zu diesem Rechtsstreit wurden hier sämtliche Klagen und Klagebeantwortungen sowie die Gerichtsurteile in zeitlicher Abfolge zusammengestellt.

 

Wulf-Dietrich Rose